Garantie

Dreißig Jahre beschränkte Garantie auf die Heizelemente, fünf Jahre beschränkte Garantie auf die Kabine, zwei Jahre beschränkte Garantie auf die elektrischen Teile, ein Jahr Garantie auf den Radio/CD-Player.
DIESE KABINE IST AUSSCHLIEßLICH GEEIGNET FÜR INNENGEBRAUCH. DIE GARANTIE ENTFÄLLT WENN DIE SAUNA DRAUßEN AUFGESTELLT WIRD.
Beschränkte Garantie auf die Ersatzteile der Infrarotsauna. Wir garantieren, dass dieses Produkt frei ist von Materialfehlern. Teile die innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen werden repariert, es sei denn die Mängel sind durch Nachlässigkeit, missbräuchliche bzw. nicht autorisierte Benutzung, fehlerhafte Montage oder Verschleiß entstanden. Wir decken nicht die Kosten die entstehen durch Demontage und Wiederaufbauen der Sauna. Wir haften nicht für Kosten die entstehen durch routinierte Wartung oder durch Änderungen der elektronischen Teile.

Kosten der Reparatur mangelhafter Teile müssen vorab bezahlt werden, dass heißt bevor wir das reparierte Teil zurückschicken. Mit dem Mangelhaften Teil soll uns die datierte Quittung, der Name des Absenders, die Adresse, die Telefonnummer und sonstige relevante (Produkt-) Information zugeschickt werden.
Diese Garantie bezieht sich nur auf Produkte die nach dem 1. Mai 2006 hergestellt wurden.

Die Garantie kann vom Hersteller verlängert oder frühzeitig beendet werden im Falle eines Weiterverkaufs an Dritte. Diese Garantiebedingen haben keine Geltung im Falle einer gewerblichen Nutzung, Vermietung, Clubs oder kommerzieller Zwecke. Garantieansprüche sind außerdem ausgeschlossen im Falle einer fehlerhaften Benutzung der Sauna, Vernachlässigung, Unfälle, Missbrauch, fehlerhafter Montage, Überhitzung, Brand oder Naturgewalt. Unter keinen Umständen haftet der Hersteller für Folgeschäden, Komponenten bzw. Teilen die an dem Produkt befestigt bzw. in der Sauna installiert sind, Personenschaden, Forderungen aus fehlerhafter Benutzung, Montage oder Wartung. Der Käufer ist für eine gute Zugänglichkeit des Produkts verantwortlich, damit Reparaturen durchgeführt werden können. Der Käufer muss auf Aufforderung des Verkäufers das Kaufdatum, die Quittung oder den Beipackzettel vorzeigen können. Der Verkäufer kann sich für die Kosten vom Entfernen und Wiederaufbauen der Sauna, inklusive Transport- und Anfahrtskosten, an dem Käufer schadlos halten.